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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1211/62-0

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 3. Juli 1984, II/1-M-511-84, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Weikersdorf am Steinfelde, Verw. Bezirk Wiener Neustadt, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem grünen Feld, das oben von einem mit einem grünen Föhrenzweig belegten goldenen Schildeshaupt und unten von einem schwarzen mit einem goldenen Kreuz belegten Schildesfuß begrenzt wird, ein goldener Zwerchhof mit geschlossenem Tor.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Weikersdorf am Steinfelde festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Gelb-Grün” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.