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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. Nr. 55/2019

Präambel/Promulgationsklausel

Die Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000 in der Fassung LGBl. Nr. 17/2019:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 4. Juni 2019, Zl. IVW3-M-3086501/001-2019, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, der Gemeinde Weiden an der March das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

„Über gewelltem blauem Schildfuß, darin zwei gekreuzte goldene Schlüssel mit gemeinsamen Griff, gespalten, vorne in Gold durch einen blauen Balken geteilt im Dreipass gestellte grüne Weidenblätter den Balken mit ihren Stängeln berührend, hinten in Grün ein aus drei Ähren bestehendes goldenes Getreidebündel.“

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, die vom Gemeinderat der Gemeinde festgesetzten Gemeindefarben „Grün-Gelb-Blau“ genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.