Alle Rechtstexte

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1211/24-0

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 23. März 1982, II/1-M-510/1-82, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Walpersbach, Verwaltungsbezirk Wr. Neustadt, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein von einem silbernen Schräglinks-Wellenbalken durchzogener blauer Schild, belegt mit einer schrägrechtsgestellten goldenen Aische.”

Zugleich werden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, die vom Gemeinderat der Gemeinde Walpersbach festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Gelb” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.