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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1212/68-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 15. Mai 1997, Zl. IVW3-M-148-97, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Gemeinde Waldenstein das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Silber drei stilisierte Tannen, die mittlere bis zum oberen Schildrand aufsteigend, belegt mit einer aufrechten goldenen Hacke zwischen zwei ebensolchen heraldischen Lilien, im Schildfuß über grünem Boden ein silberner Felsen in Form eines Dreibergs, darin ein blauer Wellenbalken.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Waldenstein festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Grün-Weiß” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.