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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1212/40-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. Juli 1993, Zl. II/1-M-125a-93, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6, der Gemeinde Velm-Götzendorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Ein schräglinks geteilter Schild, oben in Blau ein roter Markgrafenhut mit ausgelapptem Hermelinstulp und goldenen Spangen, unten in Gold eine grüne Weintraube mit zwei Blättern.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Velm-Götzendorf festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Grün” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.