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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1213/30-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–21:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 12. Februar 2013, Zl. IVW3-M-3085801/001-2013, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–21, der Gemeinde Untersiebenbrunn das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Im halb geteilten und gespaltenen Schild rechts oben in Grün ein goldener Doppelschlüssel, rechts unten durch einen Flammenschnitt in Gold und Rot geteilt, links in Blau sieben silberne Wellenlinien.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–21, die vom Gemeinderat der Gemeinde Untersiebenbrunn festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Blau” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.