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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1213/12-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 21. Juli 2004, Zl. IVW3-M-3093901/002-2004, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, der Gemeinde Unserfrau-Altweitra das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Von Gold und Grün im Wellenschnitt geteilt, oben zwei rote heraldische Rosen mit goldenen Butzen und silbernen Kelchblättern, unten erhöht ein silberner Wellenbalken, im Schildfuß eine silberne Erdäpfelblüte.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, die vom Gemeinderat der Gemeinde Unserfrau-Altweitra festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.