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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1211/72-0

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 26. Februar 1985, II/1-M-254-1985, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Marktgemeinde Türnitz, Verwaltungsbezirk Lilienfeld, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem gespaltenen Schild vorne im blauen Feld drei goldene Lilien, zwei zu eins gestellt, hinten im goldenen Feld ein roter gezinnter Marktturm mit aufgezogenem Fallgitter, der über drei, im Schildesfuß befindlichen, blauen Wellenbalken steht.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Türnitz festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Rot” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.