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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1211/83-0

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 25. Februar 1986, II/1-M-383-85, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, der Gemeinde Thomasberg, Verwaltungsbezirk Neunkirchen, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem grünen Schild eine gequaderte, zinnenbekrönte, von zwei Rundtürmen flankierte silberne Burgmauer, versehen mit Pechnasen und schwarzen Fenstern, vorgelegt eine silberne Toranlage mit rotem Tor und roter Brücke.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Thomasberg festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Rot-Weiß” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.