Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 15. April 1975, GZ. II/1-2350-1975, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, der Marktgemeinde Thaya, politischer Bezirk Waidhofen a. d. Thaya das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

In einem blauen Schild ein mit dem Rot-Weiß-Roten Bindenschild belegter, silberner spitzbedachter Turm mit zwei taubenschlagähnlichen silbernen Seitentürmchen.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Thaya festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Rot” genehmigt.