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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1212/78-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 19. August 1998, Zl. IVW3-M-62/3-98, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Gemeinde Tattendorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Gespalten von Rot und Gold, vorne über einem schwarzen Adler mit ausgebreiteten Flügeln eine rote Sturzkrücke, hinten aus dem Schildfuß wachsend ein belaubter goldener Weinstock mit drei Trauben.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, die vom Gemeinderat der Gemeinde Tattendorf festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Rot” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.