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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1210/99-0

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 29. April 1980, II/1-M-124-80, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Sulz im Weinviertel, Verw. Bezirk Gänserndorf, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem, über einen von drei silbernen Fäden durchzogenen grünen Schildesfuß gespaltenen Schild, vorne in Blau eine goldene Weintraube, hinten in Rot eine silberne Schwurhand.”

Gleichzeitig wurde gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Sulz im Weinviertel festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Rot-Grün” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.