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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1211/95-0

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 17. März 1987, II/1-M-210-87, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, der Gemeinde Stetten, Verwaltungsbezirk Korneuburg, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem unter silbernem Schildhaupt gespaltenen Schild vorne in Rot eine silberne Sturzkrücke, hinten in Grün ein silbernes Rad, das Schildhaupt belegt mit einer grünen vierblättrigen Weinranke.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Stetten festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Grün” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.