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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1212/70-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 26. August 1997, Zl. IVW3-M-209-97, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Marktgemeinde Stetteldorf am Wagram das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Blau auf einem von einer silbernen Leiste gesäumten grünen Dreiberg ein viergeschoßiger silberner Turm mit geschlossenem Tor, drei querrechteckigen Fenstern und einem Kegeldach, rechts begleitet von einem goldenen Ährenbündel mit vier Ähren, links von einem goldenen Weinstock mit vier Blättern und einer Traube.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Stetteldorf am Wagram festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Grün” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.