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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1210/35-0

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 7. Oktober 1975, GZ. II/1-3487-1975, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, der Marktgemeinde St. Veit an der Gölsen, politischer Bezirk Lilienfeld, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

In einem goldenen Schild ein aufspringender roter Hirsch, der über einen im Schildesfuß stehenden schwarzen Flammenbecher mit emporschlagenden roten Flammen hinwegsetzt.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde St. Veit an der Gölsen festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.