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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1211/78-0

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 19. November 1985, II/1-M-26/1-85, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde St. Pantaleon-Erla, Verwaltungsbezirk Amstetten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem silbernen Schild, der von einem, eine rote Mauer zeigenden, mit der goldenen römischen Zahl II belegten Schildeshaupt bekrönt wird, über zwei blauen Wellenbalken im Schildesfuß ein von zwei sich kreuzenden goldenen Ähren begleiteter aufrechter blauer Hammer mit goldenem Stiel.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde St. Pantaleon-Erla festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Blau” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.