Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 28. Jänner 1986, II/1-M-145/7-85, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde St. Martin, Verwaltungsbezirk Gmünd, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem durch Astschnitt geteilten Schild oben in Grün ein silbernes Schwert gekreuzt mit drei goldenen Ähren, unten in Silber ein roter Ring.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde St. Martin festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Rot” genehmigt.