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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1210/37-0

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. Februar 1976, GZ. II/1-1440/1-1976, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, in der geltenden Fassung, der Gemeinde St. Leonhard am Hornerwald, politischer Bezirk Krems, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

Im blauen Feld ein goldener Schrägrechtsbalken, der von zwei aus den Schildecken wachsenden silbernen Drachenköpfen gehalten wird, und unter dem ein naturfarbener Holzstiel, der oben eine silberne Hacke trägt und aus dem unten rote Flammen emporzüngeln, liegt.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde St. Leonhard am Hornerwald festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.