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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1212/5-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 11. April 1988, II/1-M-505-1988, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Marktgemeinde Schwarzenbach, Verwaltungsbezirk Wiener Neustadt, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In Blau auf einem gewölbten, nach rechts zeigenden, rot-weißen Schild ein zum Abflug bereiter, linksgewendeter goldener Adler, über seinem Kopf schwebend eine fünfzackige goldene Krone.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Schwarzenbach festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Rot” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.