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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1211/57-0

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. April 1984, II/1-M-323-1984, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973 der Gemeinde Schrattenberg, Verw. Bezirk Mistelbach, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein von Blau auf Rot gespaltener Schild, rechts belegt mit einer ein goldenes Blatt und Früchte tragenden Weinranke, links belegt mit drei silbernen übereinanderstehenden Bögen.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Schrattenberg festgesetzten Gemeindefarben “Blau - Rot” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.