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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1212/19-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 3. Oktober 1989, II/1-M-289-1989, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Marktgemeinde Schönbühel-Aggsbach, Verwaltungsbezirk Melk, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Über grünen Hügeln, drei zu zwei zu eins gestellt, in Silber eine schrägrechte blaue Axt mit schwarzem Griff.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Schönbühel-Aggsbach festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Blau” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.