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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1212/90-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–10:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 29. Februar 2000, ZI. IVW3-M-3072201/002, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–10, der Gemeinde Scharndorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Erniedrigt geteilt, oben durch eine silberne Leiste gespalten, vorne in Blau eine silberne Kirche mit gequadertem Turm, schwarzer Tür und schwarzen Fenstern, hinten in Grün ein goldener Ziehbrunnen, unten über blauem Schildfuß mit zwei silbernen Wellenleisten eine dreireihig gequaderte silberne Mauer.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–10, die vom Gemeinderat der Gemeinde Scharndorf festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Grün” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.