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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1211/67-0

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 18. Dezember 1984, II/1-M-232/2-84, der Marktgemeinde Rossatz, Verwaltungsbezirk Melk, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In Rot ein bekrönter doppelschweifiger goldener Löwe, der über drei silberne Spitzen, darinnen ein roter Donaunachen, schreitet.”

Gleichzeitig wurden die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Rossatz festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Gelb” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.