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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1211/79-0

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 26. November 1985, II/1-M-120/1-85, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Ringelsdorf-Niederabsdorf, Verwaltungsbezirk Gänserndorf, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein goldener Schild, unter einem von einem goldenen Querbalken durchzogenen roten Schildeshaupt drei aus einem roten Dreiberg wachsende, schwarze verschlungene Ringe, eins zu zwei gestellt.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Ringelsdorf-Niederabsdorf festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Gelb-Rot” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.