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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1212/55-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–8:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 16. April 1996, Zl. II/1-M-249-96, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–8, der Gemeinde Ramsau das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Gold eine von zwei blauen heraldischen Lilien begleitete, wachsende, am oberen Schildrand anstoßende grüne Tanne, belegt mit zwei schräggekreuzten silbernen Sensen, darunter ein aus dem Schildfuß wachsender Drudenfuß.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Ramsau festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb-Blau” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.