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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1211/25-0

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 10. Mai 1983, II/1-M-419/1-83, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Marktgemeinde Rabenstein an der Pielach, Verwaltungsbezirk St. Pölten, das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Ein gespaltener Schild, vorne in Rot ein silberner Balken, begleitet von einem linken silbernen Obereck, hinten in Gold auf naturfarbenen Felsen ein schwarzer Rabe.”

Durch diese Verteilung wird das mit Bescheid der NÖ Landesregierung vom 14. April 1982, II/1-M-419-82, verliehene Gemeindewappen verbessert.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Rabenstein an der Pielach neu festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.