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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 56/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000 in der Fassung LGBl. Nr. 96/2015:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 31. Juli 2017, Zl. IVW3-M-3084901/002-2017, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, der Gemeinde Raasdorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

„Über einem von Gold, worin ein schwarzer Steg, und Grün geteilten Schildfuß in Blau eine nach links gerichtete goldene Krümme.“

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, die vom Gemeinderat der Gemeinde Raasdorf festgesetzten Gemeindefarben „Blau-Gelb-Grün“ genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.