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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1213/4-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 28. Jänner 2003, Zl. IVW3-M-3182701/002-2002, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, der Gemeinde Raach am Hochgebirge das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Erniedrigt geteilt durch eine silberne gezinnte Mauerkrone, oben in Silber ein grüner Berg mit drei Kuppen, belegt mit zwei gekreuzten goldenen Pfeilen, unten in Blau ein silbernes Antoniuskreuz.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, die vom Gemeinderat der Gemeinde Raach am Hochgebirge festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Blau“ genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.