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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1210/48-0

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 1. Februar 1977, GZ II/1-M-434-1977, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Puchenstuben, politischer Bezirk Scheibbs, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem silbernen Schild, unter einem schwarzen Schildeshaupt, eine grüne Buche mit ebensolchen Stamm und Wurzeln; das Schildeshaupt ist belegt mit einem gekreuzten silbernen Bergwerksemblem, Schlegel und Eisen, das von zwei ebenfalls silbernen Pilgermuscheln begleitet wird”.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Puchenstuben festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Schwarz” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.