Alle Rechtstexte

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1212/28-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 30. Juli 1991, Zl. II/1-M-370-91, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6, der Gemeinde Prigglitz das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Grün über blauem Schildfuß eine goldene Brücke, darüber eine silberne Kirche mit Kapellenanbauten, drei Chordächern, Walmdach, aufgesetztem Turm und schwarzen Fenstern, rechts und links oben begleitet von einem gezähnten silbernen Schrägeck.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Prigglitz festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Blau” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.