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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1211/15-0

NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 23. Juni 1981,II/1-M-79/7-81, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung1973, LGBl. 1000-2, der Gemeinde Prellenkirchen, Verw. Bez. Bruck/Leitha, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem blauen Schild ein aus dem Schildesfuß wachsender, silberner Turm mit rotem Dach und aufgesetzter Laterne, begleitet rechts von einer goldenen Ähre, links von einer goldenen Weintraube.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, die vom Gemeinderat der Gemeinde Prellenkirchen festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Rot” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.