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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1213/5-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 11. Februar 2003, Zl. IVW3-M-3062601/002-2003, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, der Marktgemeinde Pottendorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Silber auf grünem Boden zwischen zwei silbernen rot gedeckten Gebäuden mit schwarzen Fenstern eine silberne Mauer von unterschiedlicher Höhe mit einem kleinen roten rechteckigen Tor und einem großen roten Rundbogentor, das kleinere Tor rot gedeckt, das größere mit drei schwarzen Spinnrocken besteckt.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Pottendorf festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Rot“ genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.