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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1211/8-0

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. März 1981, II/1-M-473/1-81, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung, LGBl. 1000-2, der Gemeinde Pfaffenschlag, Verwaltungsbezirk Waidhofen an der Thaya, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem goldenen Schild ein mit einer schwarzen Kutte bekleideter Mönch, der sich mit einer naturfarbenen Hacke auf einen im Schildesfuß befindlichen braunen Baumstrunk abstützt.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Pfaffenschlag festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Schwarz” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.