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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1210/81-0

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 3. April 1979, II/1-M-551-1979, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Pertenschlag-Melon, politischer Bezirk Zwettl, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem durch einen Tannenreisschnitt geteilten Schild, oben in Silber zwei gekreuzte naturfarbene Sapinen, unten in Grün ein silberner Ring.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Pertenschlag-Melon festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.