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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1211/69-0

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 12. Februar 1985, II/1-M-229/2-85, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Paudorf, Verwaltungsbezirk Krems, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein durch einen silbernen Wellenbalken geteilter Schild, oben in Blau drei aus der Schildesteilung wachsende Nadelbäume, unten in Rot ein goldenes Zahnrad, das von einer früchtetragenden goldenen Weinranke durchzogen wird.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Paudorf festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Rot” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.