Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 25. Juni 1996, Zl. II/1-M-23-96, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–8, der Gemeinde Opponitz das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Über grünem Dreiberg gespalten, vorne in Blau ein silbernes Wasserrad, hinten in Silber ein auf dem Dreiberg stehender, aufgerichteter roter Wolf.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Opponitz festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Rot” genehmigt.