Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 12. Mai 1987, II/1-M-416/1-87, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, der Gemeinde Obritzberg-Rust, Verwaltungsbezirk St. Pölten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein gespaltener Schild, vorne in Gold ein rotbewehrter schwarzer Löwe, hinten in Gold fünf schwarze Querbalken.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Obritzberg-Rust festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Schwarz” genehmigt.