Alle Rechtstexte

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1212/94-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–10:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 8. Mai 2001, Zl. IVW3-M-3163601/002-01, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–10, der Gemeinde Niederleis das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Durch eine silberne Leiste gespalten, vorne in Grün vier silberne heraldische Lilien, zwei und zwei schrägrechts gestellt, hinten in Rot ein aufgerichteter, bekrönter goldener Greif, einen goldenen Stein in den Pranken haltend.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–10, die vom Gemeinderat der Gemeinde festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb-Rot” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.