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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1211/75-0

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 18. Juni 1985, II/1-M-205-85, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Marktgemeinde Niederhollabrunn, Verwaltungsbezirk Korneuburg, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem blauen Schild ein auf grünem Schildfuß stehender runder, gequaderter, silberner Brunnen mit schwarzem Bügel und goldenem Schaff, begleitet von zwei silbernen Laubbäumen.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Niederhollabrunn festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Grün” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.