Alle Rechtstexte

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1211/84-0

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973,LGBl. 1000–4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 25. Februar 1986, II/1-M-324-85, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, der Marktgemeinde Neudorf bei Staatz, Verwaltungsbezirk Mistelbach, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem von Rot auf Blau erniedrigt geteilten Schild oben ein goldener Schrägrechtsbalken, belegt mit einem schwarzen Marktrichterschwert.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Neudorf bei Staatz festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Blau” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.