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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1210/21-0

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. Juli 1974, GZ II/1-2975/1-1974, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, der Gemeinde Michelhausen, politischer Bezirk Tulln, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

In Rot ein silberner Schrägrechtsbalken, überdeckt von einem goldenen schwarzbedachten festen Haus, mit offenem schwarzen Tor und ebensolchen Fenstern, überragt von einem ebensolchen Turm.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Michelhausen festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Gelb” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.