Alle Rechtstexte

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1210/88-0

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 9. Oktober 1979, II/1-M-410-1979, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Michelbach, Verw. Bez. St. Pölten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein geteilter Schild, dessen obere Hälfte gespalten, vorne in Schwarz ein silbernes, aufwärts zeigendes Schwert mit aufgesetztem silbernen Waagebalken mit anhängenden Schalen, hinten in Grün eine mit einer schwarzen Hacke gekreuzte schwarze Sense zeigt, und dessen untere Hälfte eine silberne gequaderte Steinbrücke mit grünem Durchlaß aufweist.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Michelbach festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Weiß-Grün” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.