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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1210/55-0

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. Mai 1977, GZ. II/1-M-500-1977, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Matzendorf-Hölles, politischer Bezirk Wr. Neustadt, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein gespaltener Schild, vorne in Grün ein aufsteigender silberner Schimmel, rückwärts geteilt, oben in Blau die goldenen Buchstaben M und H turmartig übereinandergestellt, überdeckt mit zwei gekreuzten schwarzen Schlüsseln; unten in Gold ein schwarzes Zahnrad, das ein naturfarbenes Texel umschließt”.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Matzendorf-Hölles festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.