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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1212/50-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 12. Juli 1994, Zl. II/1-M-111-94, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7, der Gemeinde Markgrafneusiedl das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In einem durch einen silbernen Wellenbalken schräglinks geteilten Schild oben in Blau ein goldener Adler, unten in Rot eine goldene Ruine mit linksstehendem Turm und schwarzen Tür- und Fensteröffnungen.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Markgrafneusiedl festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Rot” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.