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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1211/11-0

Die NÖ Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, mit Bescheid vom 21. April 1981, II/1-M-274-81, der Marktgemeinde Maria Taferl das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In einem blauen Schild zwei aus dem Schildesfuß emporwachsende sich kreuzende belaubte silberne Eichenäste, über denen eine goldene Kirche mit zwei Türmen mit schwarzer Bedachung schwebt.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Maria Taferl festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Gelb” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.