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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1211/51-0

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 12. Juli 1983, II/1-M-526-83, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Maria Lanzendorf, Verwaltungsbezirk Wien-Umgebung, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem blauen Schild, eine aus dem Schildesfuß wachsende barocke goldene Kirchenfassade, die von zwei ebensolchen Türmen begrenzt wird und zwischen denselben ein rotes, goldenbekröntes Herz schwebt.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Maria Lanzendorf festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Blau” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.