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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1211/76-0

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 1. Oktober 1985, II/1-M-226-85, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Marktgemeinde Maria Laach am Jauerling, Verwaltungsbezirk Krems, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein blauer Schild, belegt mit einer von sieben silbernen Sternen ringförmig umschlossen, dreizackigen goldenen Krone, die über einem aus dem Schildfuß emporragenden goldenen Dreiberg schwebt.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Maria Laach am Jauerling festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Gelb” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.