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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1213/29-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 17. Mai 2011 Zl. IVW3-M-3083401/001-2011, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16, der Gemeinde Mannsdorf an der Donau das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Im gespaltenen Schild vorne in Blau ein silberner rotbezungter steigender Hund mit goldener Kette, hinten in Rot ein schrägrechter silberner Balken.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16, die vom Gemeinderat der Gemeinde Mannsdorf an der Donau festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiss-Rot” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.