Alle Rechtstexte

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 1212/23-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 17. April 1990, II/1-M-407-90, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Gemeinde Loich das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein grüner Schild, schräglinks geteilt durch einen silbernen Wellenbalken, oben eine goldene Mitra über drei goldenen Scheiben, unten ein gekreuztes goldenes Bergwerkszeichen, Schlegel und Eisen”.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Loich festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.