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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1213/20-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 6. August 2007, Zl. IVW3-M-3092501/002-2007, gemäß § 4 Abs.1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, der Stadtgemeinde Litschau das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Rot zwei gekreuzte silberne Hellebarden.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, die vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Litschau festgesetzten Gemeindefarben “Weiß und Rot” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.